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elfnullelf Lobbying-Sprechstunde zu Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)

Mit dem „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz), das zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, wurde ein Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen mit höchsten Sicherheitsstandards und nutzbringenden Anwendungen auf den Weg gebracht. Ein weiterer Baustein kommt jetzt mit dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation oder kurz  Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) hinzu. Wir bei elfnullelf nutzen die Gelegenheit und diskutieren den vorliegenden Gesetzentwurf in unserer nächsten Lobbying-Sprechstunde am 9.9.2019 mit einem Experten: Chris Berger, dem Leiter Politik beim Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg).

Bisher gilt für ärztliche Verschreibungen: Entweder es handelt sich um Arzneimittel oder Heil- und Hilfsmittel bzw. Medizinprodukte. Das DVG soll nun den Weg freimachen, dass Patient*innen sich fortan auch Gesundheits-Apps z.B. zur Stärkung der Therapietreue wie das Arzneimittel selbst vom Arzt verschreiben lassen können.

Ziele im Überblick – elektronische Patientenakte (ePA) wird gesondert geregelt

Weitere Ziele des Gesetzes sind die angestrebte Vereinfachung von Verwaltungsprozessen sowie die erleichterte Nutzung telemedizinischer Angebote wie die Videosprechstunde. Auch soll der Innovationsfonds verlängert werden. Die elektronische Patientenakte (ePA) wurde aufgrund datenschutzrechtlicher Themen wieder aus diesem Gesetzgebungsvorhaben herausgenommen. In einer parlamentarischen Antwort vom 5.8.2019 schreibt die Bundesregierung: „In einem eigenen Gesetzgebungsvorhaben, das derzeit vom Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet wird, werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die elektronische Patientenakte detailliert geregelt werden.“

In Zeiten voller Wartezimmer und vor allem der immer stärkeren Inanspruchnahme von Notfallaufnahme der stationären Versorgung auch bei geringfügigen Erkrankungen, gilt es die Telemedizin auszubauen. Ärzt*innen dürfen für solche Angebote sogar auf ihrer Web-Seite werben. Bisher gilt für ärztliche Leistungen ein striktes Werbeverbot. Selbst die Einwilligung der Patienten kann im ersten Video-Call eingeholt werden und muss nicht schriftlich erfolgen. Telekonsile, also der fachliche ärztliche Austausch per Video-Chat sollen ebenfalls gefördert werden und die Ärzte bekommen diese Aktivitäten außerhalb ihres Praxis-Budgets vergütet.

Mehr Spielraum für Entwickler

Für Entwickler, Hersteller bzw. Anbieter von Gesundheits-Apps ist interessant, dass ihre Anwendung nach einer ersten Prüfung der Sicherheit und von Qualitätskriterien wie Datenschutz, Transparenz und Nutzerfreundlichkeit ein Jahr lang unter Vorbehalt von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet wird. Innerhalb dieser Zeit ist es erforderlich, dass gegenüber dem BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – der Nachweis erbracht wird, dass die Anwendung auch tatsächlich die proklamierten positiven Effekte auf die Versorgung hat. Die Vergütung für einzelne Anwendung ist zwischen Industrie und GKV-Spibu (Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung) frei verhandelbar.

Mit Blick auf die ePA sollten die Kostenträger mit diesem Gesetz dazu verpflichtet werden, ihren Mitgliedern ab dem 1.1.2021 eine elektronische Akte zur Verfügung zu stellen. Ärzte sollte ebenfalls die Pflicht auferlegt werden, die Daten dann dort einzutragen. Das Bundesministerium der Justiz als eines der beiden Verfassungsministerien hatte hier jedoch im Weg der Ressortabstimmung wg. technisch bedingter Übergangsfristen Bedenken beim Datenschutz. Die ePA ist folglich komplett aus dem DVG rausgenommen worden und wird nun in einem separaten Gesetz umgesetzt. Das betrifft auch die Frist für die gematik, die ursprünglich bis zum 31.3.2021 die Voraussetzungen für einen ersten Teil der ePA-Implementierung (Impf-/Mutterpass, Zahnbonus etc.) schaffen sollte.

Innovationsfonds bis 2024

Der Innovationsfonds soll bis 2024 weiterlaufen – allerdings mit 200 Mio. € statt wie bisher (2016-2019) mit 300 Mio. € im Jahr. Die Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI) wird für Apotheken und Krankenhäuser mit dem vorliegenden Gesetz verpflichtend. Allerdings sind die Fristen etwas verändert: Apotheken haben sechs Monate mehr Zeit (bis zum 1.9.2020) und Krankenhäuser müssen früher (1.1.2021) an die die TI angeschlossen sein. Arztpraxen werden mit 2,5% Honorarkürzung sanktioniert, wenn bis März 2020 noch nicht angeschlossen sind. Einige Berufsgruppen wie der Hebammen und Physiotherapeut*innen sowie Einrichtungen der Pflege haben die Möglichkeit, sich freiwillig auf die TI schalten zu lassen und bekommen die Kosten dafür erstattet.

Mit Blick auf Verwaltungsabläufe will das Gesetz digitale Abläufe und Prozesse bevorzugen. Im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) ist bereits die elektronische BU-Bescheinigung eingeführt worden. Mit dem neuen Gesetz wird dann auch die elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung kommen. In ihrem Rahmen werden verschiedene Pilote getestet. Auch die Ärzte werden die neue Regelung konkret spüren: Ein gefaxter Arztbrief wird zukünftig weniger vergütet. Das soll Anreize für den elektronischen Arztbrief schaffen. Schließlich wird es den freiwillig gesetzlich Versicherten ermöglicht, digital einer Kasse beizutreten. Umgekehrt sollen die gesetzlichen Kostenträger einfacher mit ihren Versicherten kommunizieren und sie über Angebote informieren dürfen.

Wie ist der aktuelle Stand bzw. das weitere Verfahren für das DVG?

Der Referentenentwurf stammt vom 15. Mai 2019
Fachanhörung der Verbände im Ministerium war am 17. Juni
Verabschiedung des Kabinettsentwurfs: 10. Juli 2019
1. Durchgang Bundesrat: 20. September 2019 (zustimmungspflichtiges Gesetz)

Noch offen: 1. Lesung Bundestag, ebenso die Anhörung im Bundestag, die 2./3. Lesung Bundestag, der 2. Durchgang im Bundesrat und das Inkrafttreten

Anmeldung:

Sie sind Entwickler oder Anbieter von IT-Dienstleistungen? Dann melden Sie sich kostenlos, aber verbindlich an für diese Lobbying-Sprechstunde, die wie ein klassisches Webinar abläuft.

 

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