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Konkurrenz belebt das Geschäft | Nina Polastri

Nach Axa und TK kommt mit „Vivy“ jetzt ein weiteres eGA-Produkt auf den Markt.

Vor 15 Jahren wurde in Deutschland die elektronische Gesundheitskarte beschlossen – und trotzdem ist sie immer noch nicht da. Im Mai hatte Gesundheitsminister Jens Spahn sogar Zweifel an der Aktualität der Chipkarte geäußert, denn Kartenlesegeräte am Desktop als alleinige Zugangsmöglichkeit entsprächen nicht den Wünschen der Patienten. Die bevorzugten stattdessen eine einfachere Lösung, zum Beispiel über das Handy.

Während Politiker noch über eine solche App nachdachten, wurden entsprechende Modelle schon längst von den Versicherern entwickelt. Schon seit 2016 gibt es das Portal „Meine Gesundheit“ von Axa, samt App. Die Techniker Krankenkasse (TK) stellte im April dieses Jahres den „TK-Safe“ vor, bei dem die AOK Baden-Württemberg nun auch einsteigen will, zusammen mit der DKV, Generali und Signal Iduna. Und nun gibt es Vivy: die Gesundheits-App von Allianz, DAK und anderen. Damit ist Vivy potenziell für rund 25 Millionen Versicherte nutzbar und nun der größte Konkurrent des TK Safe.

Diese Fortschritte bei der elektronischen Gesundheitsakte bringen viele Vorteile: Alle notwendigen Informationen stehen Patienten und ihren Ärzten zur Verfügung, was die Behandlungsqualität verbessert und bürokratischen Aufwand verringert. So kann die App den Medikationsplan überprüfen und auf Wechselwirkungen hinweisen. Der Impfpass sowie Notfalldaten können ebenfalls abgelegt werden, und Untersuchungsdaten aus der Praxissoftware können Ärzte direkt hochladen. Gleichzeitig liegt die Entscheidung über das Teilen von Daten immer beim Patienten. Hierin liegt ein weiterer Vorteil der Apps: Patienten haben erstmals selbst die volle Kontrolle über ihre Daten.

Die Kooperation zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherern ermöglicht es Vivy, eine große Anzahl von Kunden aufzunehmen – und in Zukunft weiterer Unternehmen hinzuzuziehen. Nichtsdestotrotz gibt es gerade durch den TK Safe noch Konkurrenz. Dieser Wettbewerb zwischen den verschiedenen elektronischen Gesundheitsakten kommt der Qualität der Produkte sicherlich zugute.

Wichtig ist jedoch: Die elektronische Gesundheitsakte (eGA) ist keine elektronische Patientenakte (ePA). Die ePA ginge in ihren Nutzungsmöglichkeiten über die eGA hinaus und würde zum Beispiel den Austausch von Daten zwischen Krankenhäusern und Ärzten ermöglichen. Laut dem eHealth-Gesetz muss die gematik die Voraussetzungen dazu bis Ende 2018 schaffen, allerdings sind bis jetzt nur 12% der Arztpraxen und überhaupt keine Apotheken an die dafür notwendige Telematik-Infrastruktur angeschlossen. Die FDP fordert dementsprechend bereits einen Aufschub der Deadline. Bis zur offiziellen ePA kann es also noch eine Weile dauern – es wird also interessant, wie der Markt der elektronischen Gesundheitsakten sich in der Zwischenzeit entwickelt.

 

Ein Gastbeitrag unserer aktuellen Mitarbeiterin Nina Polastri.

Geschäftsführender Gesellschafter

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