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Tabakwerbung – Ein Lehrbeispiel

Foto: Pixabay

Tabak bzw. dessen fertiges Endprodukt z.B. in Form von Zigaretten oder Zigarren ist ein Konsumgut bzw. Genussmittel, bei dem so gut wie gar nichts mehr dem freien Spiel des Marktes unterliegt. Von der Produktbeschaffenheit der Rohware über die Anzahl in der Packung, der Packungsgestaltung, der Besteuerung, dem Jugendschutz sowieso, dem Nichtraucherschutz und natürlich der Werbung. Die Industrie freute sich mit stolz erhobener Brust, dass im aktuellen Koalitionsvertrag so gut wie keine neue „Gemeinheit“ mehr zu finden war. Das ist ja immer das große Spiel der Lobby: Wer oder was hat es „in den Vertrag geschafft“. Umgekehrt gilt natürlich auch, was ist vielleicht absichtlich nicht erwähnt worden?

Die Tabakwerbung jedenfalls bzw. dessen geplantes Verbot hat es expressis verbis nicht „reingeschafft“, was natürlich von der Tabakwirtschaft als Erfolg gewertet wurde. Der einzige lapidare Satz in diese Richtung im Koalitionsvertrag lautet: „Wir werden Drogenmissbrauch weiterhin bekämpfen und dabei auch unsere Maßnahmen zur Tabak- und Alkoholprävention gezielt ergänzen. Dabei ist uns das Wohl der Kinder von Suchtkranken besonders wichtig.“ Allerdings zeigt dieses Beispiel auch, dass man sich zu früh freuen kann. Ein Koalitionsvertrag ist die Papier gewordene Vorstufe zur Regierungsarbeit. Es muss aber auch nicht alles umgesetzt werden, was auf vielen Seiten geschrieben steht.

In besagtem Zusammenhang mit der Tabakwerbung hat die Nichtbefassung im Koalitionsvertrag, also der vermeintliche Erfolg der Industrie, nunmehr die Opposition auf den Plan gerufen. Die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen haben Ende April einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, bei dem nun die Regierungsfraktionen – da sitzen ja auch nicht nur Tabakfreunde – ebenfalls Farbe bekennen müssen.

Was ist also besser? Es in oder bewusst nicht in den Vertrag geschafft zu haben oder vielleicht lieber eine Legislatur im Windschatten der sonstigen Themen zu überwintern und eine (aus Sicht der Betroffenen vermeintlich negative) vertragliche Erwähnung in Kauf nehmen?

 

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