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Krebserregende Baustoffe in öffentlichen Gebäuden

Die Fraktion Die Linke hat sich bei der Bundesregierung nach sogenannten polychlorierten Biphenyle (PCB) in öffentlichen Gebäuden erkundigt. Es handelt sich dabei um organische Chlorverbindungen, die giftig und krebsauslösend sind und deshalb 1989 vollständig verboten wurden.

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Verbotene Giftstoffe in Gebäuden bis in die 80er verbaut

PCB-haltige Baumaterialien wurden bis in die späten 80er in vielfältiger Weise verbaut. Zum Beispiel als Weichmacher in den Dehnungsfugen von Beton- und Plattenbauten, in Deckenplatten sowie in Anstrichen und Klebstoffen.

Krankheitsbilder

PCB sind hochgradig toxisch. Sie werden bei Hautkontakt und auch über die Atemluft aufgenommen. Krebs, Schädigungen des Immunsystems, Leberschäden und Haarausfall sind nur einige Krankheitsbilder, die durch PCB ausgelöst werden.

Laut der Europäischen Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene gehören sie deshalb zum „Dreckigen Dutzend“, jenen 12 Chemikalien, die seit 2001 in der Stockholmer Konvention international geächtet sind und deren Verbleib in der Umwelt und im menschlichen Körper genau beobachtet und soweit irgend möglich reduziert werden soll.

Schulgebäude besonders betroffen

Bis heute machen PCB-Fälle bundesweit Schlagzeilen. Bedauerlicherweise an Schulen, wo Kinder, deren Immunsystem noch nicht vollständig ausgereift ist, besonders gefährdet sind. Nur selten wird unmittelbar nach Bekanntwerden mit einer Sanierung begonnen. Das Bundesumweltamt geht davon aus, dass PCB-haltiges Material in jeder dritten Schule zu finden sei. 80 Prozent der PCB-haltigen Fugenmassen und Farbanstriche wurden dort bis heute nicht entfernt.

Keine bundesweiten Grenzwerte

Ein weiteres Problem ist, dass es bis heute keine bundesweiten gesetzlich verbindlichen Grenzwerte für PCB gibt. Vielmehr gelten lediglich die PCB Richtlinien der einzelnen Länder, mit dem Ergebnis, dass Sanierungsmaßnahmen aufgeschoben werden. Auch Gebäude, für die der Bund zuständig ist, dürften von PCB-Problemen nicht gefeit sein. Eine bundesweite Bestandsaufnahme für alle öffentlichen Gebäude wäre in jedem Fall notwendig. Ebenso klare einheitliche Regeln, wann und wie saniert werden muss.

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