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Der Bundesrat – ein Verfassungsorgan unterm Radar

Foto: Bundesrat – aktueller Stand der Stimmverteilung vom 1. April 2018

Im Grundgesetz ist der Bundesrat im Wesentlichen in den Artikeln 50-53 verankert. Seine Funktion ist kurz und knapp im Artikel 50 GG niedergelegt: „Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.“ Anders als im Bundestag, besteht der Bundesrat aus entsandten Mitgliedern der Länderregierungen. Es sind also Mitglieder der Exekutive und nicht unbedingt gewählte Abgeordnete – schon gar nicht auf Bundesebene. Der Bundesrat hat neben der Bundesregierung und dem Bundestag das Recht, Gesetze zu initiieren. Aber derzeit macht der Bundesrat auch noch mit einigen anderen Themen von sich reden.

Beispielsweise vertritt der Bundesratspräsident (2018 der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller), den Bundespräsidenten. Aktuell übernimmt das sogar der Bundesratsvizepräsident, Daniel Günther, der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein. Er nimmt bis zum 7. April die Termine von Bundespräsident Steinmeier wahr. Seit der Wahl in NRW im Juni 2017 hat geradezu eine regelrechte Verjüngungskur im Bundesrat Einzug gehalten: Die Süddeutsche Zeitung hat das recherchiert: Um 89 (Lebens-)Jahre haben sich die neuen Länder-Chefs seit Mitte letzten Jahres verjüngt. Mit dem neuen Ersten Bürgermeister in Hamburg, Peter Tschentscher, der dem neuen Bundesfinanzminister Olaf Scholz folgt, ist der siebte Neuling innerhalb nicht einmal eines Jahres in das Gremium eingezogen: Nach Armin Laschet (NRW) kamen Daniel Günter (SH), Manuela Schwesig (MV), Michael Kretschmer (Sachsen), Tobias Hans (Saarland), Markus Söder (BY) und eben der Hamburger Tschentscher. Man kann in der Tat gut und gerne behaupten, dass es einen solchen Personalwechsel dort so noch nicht gegeben hat.

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