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Bio-Hanf, Novel Food und Medizinal-Cannabis

Es beginnt sich zu drehen. Wurden Cannabis und Drogenkonsum bisher immer in direktem Zusammenhang gedacht oder genannt, so erleben wir gerade eine Zeit der Differenzierung, aber auch eines Mega-Hypes – und der wird voraussichtlich noch eine ganze Weile anhalten. Cannabinoide wie z.B. Tetrahydrocannbinol (THC) und Cannabidiol (CBD) sind zunächst ganz natürliche Wirkstoffe, die der Menschheit seit Jahrtausenden bekannt und vertraut sind. Psychoaktiv werden dieses Substanzen erst durch manuelle Bearbeitung z.B. Hitze beim Verdampfen.

Es scheint so, als habe man das angesprochene Jahrtausende alte Wissen plötzlich in einer Schatzkiste wiederentdeckt. Im Antidrogenwahn der Nachkriegsgeschichte wurde hier viel verschüttet. So war z.B. in Deutschland der Hanfanbau auf offenem Feld bis 1996 verboten. Wenn man sich vor Augen hält, dass Hanf eine omnipräsente Nutzpflanze in Europa über viele Jahrhunderte war, mutet das merkwürdig an. Vor zwei-, dreihundert Jahren konnte sich niemand vorstellen, dass insbesondere Hanf einmal so in die Schusslinie geraten würde. Quasi alles war aus Hanf: Baumaterial, Kleidung, Seile und eben auch Arzneiwirkstoffe. Da die Hanfpflanze in ihren Blüten eine Vielzahl von Cannabinoiden erzeugt, wurde sie in jüngerer Geschichte lange als „Drogenpflanze“ in Misskredit gebracht.

Das hat sich spürbar geändert: Die Produkte der Hanfpflanze aus freiem Anbau (max. 0,2% THC-Gehalt z.B. in Deutschland, nur professionelle Landwirtschaft, keine Privatpersonen) sind begehrt. Zudem ist die Pflanze genügsam, sparsam beim Wasserverbrauch und wurzelt tief. Dabei wirkt sie sich sehr positiv auf die Bodengesundheit aus. Im Zeitalter von permanenter Gülle-Mais-Kultur unter dem Deckmantel der Energiegewinnung eine wahre Alternative in der Fruchtfolge.

Die Renaissance der cannabinoiden Wirkstoffe führte schließlich auch zur Zulassung von Medizinal-Cannabis mit höheren Wirkstoffkonzentrationen, die selbstredend unter das Betäubungsmittelgesetz (BTM) fallen und damit durch Ärzte verschreibungspflichtig sind. Somit kommt Regulierung ins Spiel, die konsequenterweise auch die weniger wirksamen Konzentrationen von cannabinoiden Substanzen, wie sie z.B. in der Hanf-Pflanze vorkommen, erfasst. Konkret ist das passiert im Zuge einer europäischen Verordnung, die sich mit sogenanntem „Novel Food“ befasst. Das sind Lebensmittel, die bis 1997 keine Verwendungshistorie in der Europäischen Union hatten – Insekten z.B. Unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhalts mit dem Hinweis auf Jahrtausende alte Anwendungsverfahren kündigt sich hier ein Widerspruch an. Nichtsdestotrotz, dient der zur EU-Verordnung gehörige Novel-Food-Katalog als Richtschnur für die Lebensmittelaufsichtsbehörden. Diese veranlassen, dass Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel, die keine Zulassung nach Novel Food haben, vom Markt genommen werden müssen. Interessant ist die Veränderung, die der Katalog in den letzten Jahren durchlaufen hat: Von 1998 bis 2017 gab es für Cannabis Sativa lediglich einen Eintrag. Die daraus gewonnenen Lebensmittel und Inhaltsstoffe wurden nicht als Novel Food betrachtet. 2017 gab es eine Ergänzung dahingehend, dass Extrakte aus der Blüte mit einer höheren CBD Konzentration als sie natürlicherweise in der Pflanze vorkommt, ebenfalls Novel Food sind. Schließlich trat am 20.1.2019 die bis heute gültige Änderung des Katalogs in Kraft, dass nur noch Samen und daraus gewonnenes Öl keine Zulassung benötigen. Alle aus den Blüten und Blättern (CBD-haltig) gewonnenen Inhaltsstoffe werden hingegen als Novel Food betrachtet.

Unternehmen, die sich z.B. auf die Weiterverarbeitung von Hanfblüten zu Lebens- oder Nahrungsergänzungsmitteln spezialisiert haben, sind jetzt relativ plötzlich mit der Herausforderung konfrontiert, Zulassungen beantragen zu müssen, die sie früher in der Form nicht benötigt haben. Sie haben investiert in Vertrauen auf die Formulierung bis Ende 2018: Extrakte in natürlich vorkommender Konzentration dürfen verwendet werden. Zwar ist die Zulassung zu Novel Food theoretisch möglich, aber unter Berücksichtigung der ca. 100 verschiedenen Wirkstoffe in der Hanfblüte – für jeden einzelnen Wirkstoff müsste eine eigene Zulassung beantragt werden – ein schier aussichtsloses Unterfangen. Die nicht-medizinale Schiene wie z.B. Bio-Hanf-Extrakte sind aktuell offenbar regulatorisch unverschuldet auf die schiefe Bahn geraten – zum Nachteil von Kunden/Verbrauchern, Herstellungsbetrieben und Handel.

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