Skip to content

Der PGF – Schaltstelle der Fraktion

Der Parlamentarische Geschäftsführer (PGF) hat eines der einflussreichsten Fraktionsämter inne. Seine Aufgaben und Einflussmöglichkeiten werden im zweiten Teil der Serie zum Deutschen Bundestag behandelt. Die Anzahl der PGF variiert in den Bundestagsfraktionen. Dort wird z.T. zwischen dem Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer und weiteren PGF unterschieden.

Der Parlamentarische Geschäftsführer wird von den Fraktionsmitgliedern gewählt. Faktisch wird er durch den Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden bestimmt, da sich die Fraktion in ihrer Entscheidung meist nach dieser Empfehlung richtet. Dies fördert die enge Zusammenarbeit der beiden Führungsämter. Reibungsverluste werden im Vornherein vermieden.

Durch seine Nähe zum Fraktionsvorsitzenden und herausragende Stellung innerhalb der Bundestagsraktion und des Parlamentes kann er die politische Linie der Fraktion entscheidend mitbestimmen und auf deren Organisationsbereiche einwirken.

Die Hauptaufgabe des Parlamentarischen Geschäftsführers ist die Koordination und Organisation der inneren und der parlamentarischen Fraktionsarbeit. So stellt der PGF die zielorientierte Fraktionsarbeit zum einen durch Einwirkung auf die Vorbereitung der Gremien, zum anderen mit seiner Teilhabe an den verschiedenen Sitzungen sicher. Beispiel: Die täglichen Lagebesprechungen der Fraktionsvorsitzenden. Dort wird die Tagesarbeit der Fraktion abgestimmt und organisiert.

Ein PGF koordiniert für seine Fraktion auch die Besetzung von Ausschuss-, Gremien- sowie Kommissionssitzen. Diese Arbeit leistet er unter anderem im Ältestenrat, wo die Anzahl der Ausschüsse, deren Größe und die Vorsitzaufteilung formal entschieden werden. Durch ihre hervorgehobene Position innerhalb der Fraktion und den Absprachen der PGF-Runde haben die Parlamentarischen Geschäftsführer bei diesen Entscheidungen ein besonderes Gewicht.

Exkurs: PGF-Runde

Die PGF-Runde ist kein formales Gremium des Bundestages. Dennoch wird sie wegen ihrer herausragenden Steuerungsfunktion allgemein anerkannt. In ihr treffen die Parlamentarischen Geschäftsführer informelle, interfraktionelle Absprachen zur Koordination und Organisation der Strukturen des Parlamentsarbeitsplanes sowie der Gremien und Ausschüsse des Bundestages. Obwohl ein „Nicht-Gremium“ werden die getroffenen Abmachungen politisch wirksam. Dies ist auf die Ausrichtung der Parlamentarischen Geschäftsführer auf einvernehmliche Einigungen sowie die Berücksichtigung der Fraktionsinteressen und -stimmungen zurückzuführen. Durch diese Art der interfraktionellen Kooperation wirken die Parlamentarischen Geschäftsführer, vor allem mit der faktischen Vorwegnahme der Entscheidungen des Ältestenrates, auf die Willensbildung des Parlamentes ein.

Die Verteilung der zugewiesenen Ausschussplätze in seiner Fraktion gehört zum Aufgabenbereich eines PGF. Dabei muss er die verschiedenen Gruppierungen innerhalb der Fraktion sowie das Gesamtinteresse miteinander verbinden. Der Parlamentarische Geschäftsführer berät sich zwar in der Geschäftsführung und ggf. mit den betroffenen Abgeordneten, jedoch fällt er letztendlich die Entscheidung.

Ebenso bringt er sich in die Arbeit der Fraktion in den Fachausschüssen ein. Dies geschieht über die Obleute der Fraktion, mit denen Informationen ausgetauscht und Absprachen gehalten werden. Solche Obleute-Besprechungen werden regelmäßig durchgeführt und gelten als wichtige Koordinationsstellen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer der Parteien fungieren zudem bei Problemen in den Fachausschüssen als Vermittler.

Der PGF vermag des Weiteren die Parlamentsarbeit und -debatte zu lenken. Beispiel: So können Abgeordnete der Unions-Fraktion nach § 20 der Arbeitsordnung nur über den zuständigen PGF Große und Kleine Anfragen, Anträge und Gesetzes vorlagen einbringen. Ähnlich auch § 1 der Geschäftsordnung der FDP-Bundestagsfraktion. Ebenso ist der Parlamentarische Geschäftsführer für die Anwesenheit und das geschlossene Auftreten der Fraktionsmitglieder bei Abstimmungen verantwortlich. Präsenzkontrollen und klärende Gespräche mit möglichen Ab- weichlern gehören dabei zu seinen Tätigkeiten. Zudem gibt er den Fraktionsmitgliedern durch sein deutliches Wahlverhalten Orientierung bei der Abstimmung.

Literatur:

Dexheimer, Wolfgang: Die Mitwirkung der Bundestagsfraktionen bei der Besetzung der Ausschüsse. In: Roll, Hans-Achim (Hg.): Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages. Festgabe für Werner Blischke, in: Beiträge zum Parlamentsrecht Bd. 4, Berlin 1982, S.259-278.

Hölscheidt, Sven: Das Recht der Parlamentsfraktionen, Rheinbreitbach 2001.

Kürschner, Sylvia: Das Binnenrecht der Bundestagsfraktionen, in: Beiträge zum Parlamentsrecht Bd. 28, Berlin 1995.

Petersen, Sönke: Parlamentarische Geschäftsführer im Deutschen Bundestag. In: Schrenk, Klemens H./Soldner (Hgg.), Markus: Analyse demokratischer Regierungssysteme. Wiesbaden 2010, S.287-201.

Petersen, Sönke: Manager des Parlaments. Parlamentarische Geschäftsführer im Deutschen Bundestag – Status, Funktion, Arbeitsweise, in: Forschung Politikwissenschaft Bd. 67, Opladen 2000.

Geschäftsführender Gesellschafter

Sprechen Sie mich bei Fragen gerne an:

Tel.: +49 3040054100

E-Mail: sonnenberg@elfnullelf.de

elfnullelf GmbH – Copyright 2025 Spreepublik | Impressum | Datenschutzerklärung | CO2 neutraler Server
An den Anfang scrollen