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Nischenprodukt im Visier europäischer Regulierung

Seit Mai dieses Jahres betreuen wir ein sehr interessantes Thema an der Schnittstelle Technische Gebäudeausrüstung (TGA), Planen/Bauen und Energieeffizienz. Es geht um das elektrische Händetrocknen. Immerhin vor über 90 Jahren in Deutschland erfunden und dann etwas ins Hintertreffen geraten. Das soll sich ändern. Der Umwelt, dem Energieverbrauch und damit CO2 Ausstoss sowie dem Portemonnaie der Betreiber zuliebe. Energie oder genauer die elektrische Energie, also der  Strom ist ein vielumfassendes Thema. Der schier unermessliche menschliche Hunger danach hat uns ein globales Problem eingetragen, nämlich den sich abzeichnenden Klimawandel. Die Welt ist aufgerufen, Ideen zu entwickeln, diese Entwicklung zukunftsfähig zu gestalten. Die Europäische Union als gewichtiger Teil der energieintensiven Welt hat sich in zahllosen Abkommen und Konferenzen zur Energieeffizienz bekannt und arbeitet mit Nachdruck daran, energieverbrauchende Geräte auf weniger Verbrauch und damit Energieeffizienz zu trimmen. Genauer gesagt will man die Marktmechanismen beschleunigen: Menschen fragen aufrund eines steigenden Umweltbewusstseins modernere Produkte nach und die Industrie bedient über kurz oder lang diese Nachfrage. Damit diese Entwicklung schneller von statten geht, setzt die EU-Kommission darauf, einige Regeln zu verschärfen. Das Prinzip lautet über den Daumen, dass die unteren 15% durch politische Maßnahmen vom Markt verschwinden und die dann oben frei werdenden 15% rascher durch neuere Produkte ersetzt – rascher als das durch normales Marktverhalten passieren würde. In manchen Bereichen ist die Industrie schneller als die Brüsseler Bürokratie, weil jede neue Produktserie sehr viel effizienter ist als die Vorgaben es erfordern. Andere Produkte sind nicht so schnell oder erstmalig im Fokus der Regulierer.

Das Eco Design-Framework der EU, zu dem auch die Energieeffizienz gehört, wurde konkret 2009 auf den Weg gebracht. Bis 2020, so der grobe Plan, soll eine Richtlinie die Verbräuche von allen strombetriebenen Geräten – vom Fahrstuhl über den Fernseher bis zum Fön, oder eben dem Händetrockner – möglichst in der Form bestimmen, dass der Gesamtbestand mit immer weniger aus Primärenergieträgern gewonnener Elektrizität auskommt und damit in der Konsequenz für weniger CO2-Ausstoss verantwortlich ist.

Elektrische Händetrockner sind gegenüber anderen Hand-Trocknungs-Optionen wie Papier oder Baumwollhandtücher in öffentlichen Toiletten (vom Arbeitsplatz über das Restaurant bis hin zu Schulen und Bahnen) im Vorteil: Obwohl elektrisch betrieben, brauchen sie weniger Energie bei Herstellung und über den Produktzyklus, sie sind nach kurzer Zeit für den Betreiber wirtschaftlich, die Toiletten sind sauber und bei richtigem Betrieb und richtiger Pflege sehr hygienisch. Gerade der Energieverbrauch, der die Herstellung und den Lebenszyklus von Geräten betrifft, liegt nach kurzer Benutzungszeit unter dem der Herstellung und dem Vertrieb von Papier. Baumwollhandtücher haben durch Herstellung und Betrieb (permanente Reinigung) eine ebenfalls ebenfalls kritische CO2-Bilanz.

Die EU-Kommission betrachtet jedoch nur das Produkt mit dem Stromverbrauch und nicht die anderen Methoden, die zwar ohne Strom am Ort der Handhygiene auskommen, aber dafür bei Herstellung, Vertrieb und Entsorgung den Energieeinsatz erfordern.

Der Prozess der Entscheidungsfindung erfolgt in einem langwierigen Verfahren – das grundsätzliche Charakteristikum von demokratischen Entscheidungen. Zum einen speisen Think Tanks aggregiertes Wissen über die grundsätzliche Einschätzung eines Regulierungsvorhabens in die Kommission ein. Die EU-Kommission bzw. das zuständige Generaldirektorat leitet dann über die entsprechenden Fachabteilungen den Beratungsprozess ein. Hier wiederum kommen externe Fachleute ins Spiel, die sich auf anderer Ebene bereits das richtige Know-how angeeignet haben. Zum Beispiel bei einer der Zulassungsorganisationen, die Produkte für den menschlichen Gebrauch beurteilen. Weil darüber bereits Kenntnisse über bestimmte Produkte vorliegen, ist es einfacher, eine Vorstellung davon zu entwickeln, wie weit man bei den neuen Vorschriften gehen kann oder sollte.

Es i.d.R. auch nicht so, dass Regulierung ohne Anhörung und ohne Rücksichtnahme auf eine betroffene Industrie ausgearbeitet wird. Die Wirtschafts-Administration hat die Aufgabe, Unternehmen und Industrie zu schützen und zu stützen. Mit Blick auf das Lobbying geht es folglich nicht darum, dieses Verfahren oder Vorgehen zu verhindern oder zu blockieren, sondern in erster Linie darum, den richtigen Zeitpunkt abzupassen, wann die EU-Kommission in diesem Fall mit dem Beratungsverfahren beginnt. Dann läuft man bei den internen und externen Beratern offene Türen ein, weil die ja ebenso auf Branchenfachwissen angewiesen sind. Die richtigen Hintergrund-Informationen zum richtigen Zeitpunkt bei den richtigen Leuten vorzutragen, ist das Gebot der Stunde. Reguliert wird in jedem Fall, besser man ist aktiv beim Entscheidungsprozess dabei, als hinterher von ungewollten Konsequenzen überrascht zu werden.

Geschäftsführender Gesellschafter

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