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Kammerwesen auf den Prüfstand



Kammerzwang
Foto: www.bffk.de
Es gibt eine ganze Reihe von „verkammerten“ freien Berufen. Ziel ist es, staatlicherseits die Arbeitsergebnisse dieser Berufsgruppen auch im
Sinne des aktiven Verbraucherschutzes zu steuern. Darum haben die Kammern des Status der öffentlich-rechtlichen Einrichtung. Die Rechtsanwälte haben sie genauso wie die Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Apotheker, Ärzte oder Lotsen. Schließlich möchte niemand, dass sein Haus zusammenbricht, weil Architekten- oder Ingenieure gepfuscht haben oder man selbst im Gefängnis landet, weil ein Anwalt Zivil- nicht vom Strafrecht unterscheiden kann. Damit ist die wichtigste Funktion der Kammer indirekt genannt: Ihr obliegt die Bewertung der Ausbildung und die qualitätsorientierte Weiterbildung ihrer Mitglieder. Über die genannte Berufskammern hinaus gibt es aber auch noch die Kammern der wirtschaftlichen Selbstverwaltung wie die Landwirtschaftskammern, die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern.
Die Geschichte der Kammern in Deutschland ist unterschiedlich. Während die IHKs auf die napoleonische Zeit zurück gehen und ihr Wurzeln im Zunftwesen haben, wurden z.B. die Architektenkammern in Westdeutschland Ende der 1960iger Jahre gegründet. Von außen betrachtet, könnte man meinen, die Kammern agieren gewissermaßen als Dienstleister für ihre Mitglieder. Das mag an der einen oder anderen Stelle auch so sein. Immer mehr Kammermitglieder beschweren sich jedoch über die hohen Beiträge und dann hören sie bis zur nächsten Beitragsrechnung so gut wie nichts mehr von ihrer Kammer. Wird ein Anliegen an die Kammer herangetragen, bei einer innovativen Idee ideell oder gar mit Ressourcen zu unterstützen – wird es ruhig auf Kammerseite. Wie alle bürokratisch aufgebauten Systeme kommt es über die Zeit offenbar zu Strukturverfestigungen, die aktiv aufgebrochen werden müssen, sonst werden sie zu Beton. Das kritisiert Kai Boeddinghaus vom Bundesverband freier Kammern schon seit Jahren.

Daher kam neulich in einer Diskussion die Idee auf, die Pflichtkammerbeiträge von der Zufriedenheit der (Zwangs-)Mitglieder einer Kammer abhäng zu machen. Und zwar nicht von der Kammerversammlung, sondern von der demokratischen Basis. Das Ergebnis kann ja gestaffelt werden: Man nimmt die heutigen Beitragssätze und bei 50% Zustimmung („waren Sie im zurückliegenden Jahr mit der Arbeit Ihrer Kammer zufrieden?“) gibt es eben diese 50%; bei 75% Zustimmung entsprechend 75% der Beitragssumme u.s.w. Das würde manche Kammer automatisch zu einem Dienstleistungsbetrieb umfunktionieren und den Mitgliedern wirklich nutzen!

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