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Die Vorteile einer kommerziellen Nutzung von Drohnen

"CSIRO ScienceImage 10876 Camclone T21 Unmanned Autonomous Vehicle UAV fitted with CSIRO guidance system" by CSIRO. Licensed under CC BY 3.0 via Wikimedia Commons
CSIRO ScienceImage 10876 Camclone T21 Unmanned Autonomous Vehicle UAV fitted with CSIRO guidance system“ by CSIRO. Licensed under CC BY 3.0 via Wikimedia Commons

Die negativen Meldungen über Zwischenfälle im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrtsystemen erzeugen sowohl bei Fachleuten als auch bei den Bürgern Besorgnis, sei es aus Fragen des Datenschutzes, der Sicherheit im Luftraum oder auch der Haftung. Selbst für die Arbeitswelt der Zukunft spielen sie eine Rolle, wie Jan-Philipp Roth hier bereits ausgeführt hat. Es ist daher nicht verwunderlich, dass es Bestrebungen in Politik und Verwaltung gibt, diese geregelt in den europäischen Luftraum einzubinden. Auch wenn die Sorgen angesichts mancher Nachrichten über Drogenschmuggel in Gefängnisse oder Gefahr von Angriffen auf sensible Einrichtungen zunächst gerechtfertigt scheinen, so werden sie meiner Meinung nach auf das falsche Objekt projiziert.

In den Medien waren gestern zwei Meldungen zu finden, die unterschiedlicher kaum sein könnten:

  • Auf FAZ.net: In Warschau soll nach Aussagen eines Lufthansa-Piloten eine Drohne nur 100 Meter entfernt von ihm in der Einflugschneise des Flughafens unterwegs gewesen sein – das Resultat waren 20 Flugzeuge, die über Umwege auf dem Flughafen landen mussten und eine stundenlange Fahndung von Polizei und Militär nach dem Flugobjekt
  • Beim Handelsblatt (Paywall): In rheinland-pfälzischen Weinanbaugebieten hofft man auf eine vereinfachte Nutzung von Drohnen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, die nach Informationen der Zeitung in Berlin auf der Agenda stehen soll

Die Nutzung in der Landwirtschaft ist übrigens eine der “ältesten” Anwendungen für unbemannte Luftfahrtsysteme, wie ein Blick nach Japan zeigt: Nach der Markteinführung des Yamaha RMAX im Jahr 1990 ging die von bemannten Kleinsthubschraubern mit Pflanzenschutzmitteln besprühte Fläche von 1328 ha (1995) auf 57 ha (2011) zurück, über 2000 unbemannte Geräte sind mittlerweile für ungefähr 1000 ha zuständig.

Im zivilen Einsatz können wir auf verschiedene Weisen von den unbemannten Flugsystemen profitieren: Mögliche Einsatzorte reichen von der Luftüberwachung in Katastrophen- und Krisengebieten über den Transport von eiligen Gütern wie Organspenden bis hin zur Suche nach Rissen oder anderen Mängeln auf Ölförderplattformen oder Pipelines. Der deutsche Drohnenhersteller Ascending Technologies München bietet beispielsweise eine Mikrodrohne an, welche bei der Suche nach Vermissten oder Verletzen mit Tageslicht- oder Wärmekamera einen wertvollen Beitrag leisten kann. Ein anderer deutscher Hersteller, Microdrones, erprobte im kleinen Rahmen bereits eine Transportdrohne, die Medikamente auf die Nordseeinsel Juist liefert. Mit der RWTH Aachen und DHL hat die Firma für ihr Projekt durchaus renommierte Partner und das Luftfahrtbundesamt erteilte die notwendige Sondergenehmigung für Flüge außerhalb der Sichtweite des Piloten.

„Die perfekte Regelung wird es jetzt noch nicht geben, zumal sich die Technik stetig entwickelt“, sagt Schröder. „Derzeit geht es vor allem um Tempo, wenn wir international nicht den Anschluss verlieren wollen.“ (Christian Schröder, IT-Rechtler, im Handelsblatt)

Trotz der Innovationen sind die Nutzungsmöglichkeiten für wirtschaftliche Akteure zurzeit noch sehr stark eingeschränkt, da sie entweder sowieso verboten sind, hohe bürokratische Hürden aufweisen oder durch die unsichere zukünftige Regulierung hohe Investitionsrisiken mit sich bringen würden. Im Bereich elektronischer Technologien haben immer auch Amateurtüftler zum Fortschritt beigetragen, allerdings zeigen die von einer Expertengruppe für einen Bericht an die Europäische Kommission identifizierten technology gaps (siehe den Strategic Research Plan) eindeutig, welch finanzieller und personeller Aufwand nötig sein wird, um die technische Integration in den europäischen Luftraum möglichst stabil zu gestalten.

„Eigentlich ist der kommerzielle Einsatz von Drohnen in den USA derzeit verboten. Im nächsten Jahr, wenn der Kongress die Richtlinien überprüft, könnte sich das ändern. Schon jetzt sind nach Schätzungen von Fachleuten eine halbe Million Drohnen in den USA unterwegs, weil sich kaum jemand an das Verbot hält.“ (Cicero 3/2015, S. 77)

Dies zeigt, woran die aktuelle Regulierung krankt: Hobbyflieger ignorieren eventuelle Vorschriften teilweise bewusst, weswegen einige schwarze Schafe natürlich den sowieso schon schlechten Eindruck der Bevölkerung noch verstärken: Sei es am Flughafen von Warschau, in gesperrtem Luftraum über dem Pariser Regierungsviertel oder mit einer Bruchlandung auf dem Rasen des Weißen Hauses. Der letzte Vorfall war übrigens offenbar auf einen angetrunkenen Regierungsbeamten zurückzuführen, der eine Frau zu beeindrucken versucht haben soll.

Daher sollte es im Interesse der europäischen Regierungen liegen, dieser Branche einen innovationsfreundlichen Regulationsrahmen zu bieten, um in der Forschung und Herstellung nicht den Anschluss zu verlieren – eine zu strikte Regulierung würde nur die Weiterentwicklung in Sachen Sicherheit und neuen Anwendungsfeldern am Boden halten, die Drohnen sind schließlich schon lange abgehoben.

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