Stakeholder-Engagement am Beispiel der Datenschutz-Grundverordnung
Stakeholder oder Anspruchsgruppen sind aus Sicht eines Unternehmens alle Personen, Gruppen oder Institutionen, die entweder von den Aktivitäten des Unternehmens direkt oder indirekt betroffen sind, oder die Ansprüche an das Unternehmen stellen. Je nach Materie können das sehr unterschiedliche Akteure und auch unterschiedlich viele Akteure sein.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist hierfür ein gutes Beispiel. Denn sie macht deutlich, wie viele unterschiedliche Stakeholder ein Unternehmen berücksichtigen muss.
Stakeholder eines Unternehmens beim Thema Datenschutz:
- Kunden
- Mitarbeiter
- Wettbewerber
- Verbände (Verbraucherschutz, Branchenverbände)
- Presse/Öffentlichkeit
- Aufsichtsbehörden (Landesdatenschutzbeauftragte)
- Politik
Warum ist die Einbeziehung von Stakeholdern in Unternehmensstrategien so wichtig?
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